Wie alle Hauseigentümer haben auch wir im Heimathaus die Anforderungen an die Hessische Bauordung und das Gebäudenergiegesetz zu erfüllen.
Bedeutet bei der oberen Geschossdecke im Nebengebäude:
– Brandschutzanforderungen
– Dämmung
– Feuchteschutz
– Statik
Brandschutz: Ein Deckenaufbau mit unterseits schwer entflammbaren Beplankungen wie Rigips und Putz, oberseits Rauhspund auf der Kaltseite mit mindestens 25 mm Stärke.
Dämmung: eine bauteilbezogene Anforderung von Umax von 0,24 W / (m² *K ), unter Verwendung von Naturdämmstoff der Wärmeleitgruppe 0,35 .
Feuchteschutz: ein Trocknungsgefälle von der Deckenunterseite zur Kaltseite auf dem Dachboden – ein robuster Aufbau.
Statik: Bildung einer Deckenscheibe im statischen Verbund
Und wie machen wir das ?
Die Gemeinde hat uns einen Baum geschenkt, eine große trockene Fichte. Daraus wurden Ersatzbalken für das Dach hergestellt. Die Seiten des Baumes ergaben dann noch Bretter. Diese wurden nun zu Nut – und Feder Brettern gefräst, die oben als Rauhspundschalung auf die Balken kommt.
Zwischen die Balken kommt Zellulosefaser 20 cm hoch, unten drunter Platten und Rigips.
Damit ist die Decke nach heutigen Anforderungen hergestellt. Aus Naturmaterial, und davon stammt ein großer Teil aus dem Sinner Wald.